Hier finden Sie nützliche Tipps von MAWA Finanz zum Thema Veranstaltungshaftpflicht

Veranstaltungshaftpflicht für ein sorgenfreies Event

Wie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung Ihr Event vor finanziellen Risiken schützt

Marcus Wacker Geschäftsführer
Marcus Wackeraktualisiert am 08. März 2024

Die Vorteile einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie viele Umstände berücksichtigen und Risiken abwägen. Der durchführende Veranstalter haftet für Schäden, die während des Events entstehen können. Um sich vor den potenziell hohen Kosten zu schützen, ist es ratsam, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese übernimmt die finanzielle Verantwortung für Sach-, Personen- und Tätigkeitsschäden, die während der Veranstaltung auftreten können.

Der Versicherungsschutz sollte mindestens eine Woche vor dem Veranstaltungsbeginn in Kraft treten. Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen, Vereine, Kommunen und Veranstalter sinnvoll. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von der Art der Veranstaltung, ihrer Dauer, der Anzahl der Teilnehmer/Besucher und dem gewünschten Versicherungsumfang ab.

Zusätzlich sollten Veranstalter von Soundanlagen über eine Elektronikversicherung nachdenken. Es lohnt sich, die Preise und Leistungen verschiedener Anbieter zu vergleichen, da es große Unterschiede geben kann. Bei der MAWA Finanz erhalten Sie eine Veranstaltungshaftpflicht für ein sorgenfreies Event.

Wer benötigt eine eine Veranstaltungshaftpflicht?

Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist für Veranstaltungen jeglicher Art und Größe, sei es öffentlich oder privat, drinnen oder draußen, äußerst sinnvoll. Als Veranstalter haften Sie für alle Schäden und Unfälle, die während der Veranstaltung auftreten können. Um Ihr persönliches Haftungsrisiko zu minimieren und für Sicherheit zu sorgen, ist eine Veranstaltungshaftpflicht unverzichtbar. Sie schützt Sie vor unberechtigten Ansprüchen und übernimmt gegebenenfalls auch die Kosten für Prozesse, Anwälte und Gerichtsverfahren.

Welche Veranstaltungsarten gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von Veranstaltungsarten, die je nach Zielsetzung und Publikum unterschiedliche Formate und Inhalte bieten. Hier sind einige der gängigsten Veranstaltungsarten:

  • Konferenzen: Konferenzen sind Veranstaltungen, bei denen Experten aus einem bestimmten Fachgebiet zusammenkommen, um über aktuelle Themen zu diskutieren und ihr Wissen auszutauschen. Sie können sowohl akademisch als auch beruflich orientiert sein.
  • Messen: Messen sind Veranstaltungen, bei denen Unternehmen ihre Produkte oder Dienstleistungen präsentieren und potenzielle Kunden ansprechen können. Sie bieten oft auch Vorträge, Workshops und Networking-Möglichkeiten.
  • Kongresse: Kongresse ähneln Konferenzen, konzentrieren sich jedoch in der Regel auf ein spezifisches Thema oder eine bestimmte Branche. Sie bieten oft eine Plattform für den Austausch von Ideen, die Vorstellung neuer Forschungsergebnisse und die Diskussion von aktuellen Trends.
  • Seminare: Seminare sind meistens kleinere Veranstaltungen, bei denen ein Experte sein Wissen zu einem bestimmten Thema vermittelt. Sie bieten den Teilnehmern die Möglichkeit, Fragen zu stellen und interaktiv an Diskussionen teilzunehmen.
  • Workshops: Workshops sind praktische Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer aktiv an Übungen oder Projekten arbeiten können. Sie dienen dazu, Fähigkeiten zu entwickeln oder neue Techniken zu erlernen.
  • Festivals: Festivals sind kulturelle Veranstaltungen, bei denen Musik, Kunst, Film oder andere künstlerische Darbietungen im Mittelpunkt stehen. Sie bieten oft eine Vielzahl von Aktivitäten und Attraktionen für Besucher jeden Alters.
  • Galas: Galas sind elegante Veranstaltungen, bei denen oft Spenden gesammelt oder Preise verliehen werden. Sie bieten den Teilnehmern die Möglichkeit, sich zu vernetzen und einen besonderen Abend zu genießen.
  • Sportveranstaltungen: Sportveranstaltungen reichen von kleinen lokalen Turnieren bis hin zu großen internationalen Wettkämpfe. Sie umfassen verschiedene Sportarten wie Fußball, Basketball, Tennis, Leichtathletik, Schwimmen und viele mehr. Sportveranstaltungen ziehen oft eine große Anzahl von Zuschauern an und bieten spannende Wettkämpfe und sportliche Höchstleistungen.

Neben den verschiedenen Veranstaltungsarten gibt es auch bestimmte Personen oder Organisationen, die eine Veranstaltungshaftpflicht benötigen. Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung schützt den Veranstalter vor finanziellen Verlusten oder Schadensersatzansprüchen im Falle von Unfällen oder Schäden während der Veranstaltung. Hier sind einige Beispiele für Personen oder Organisationen, die eine Veranstaltungshaftpflicht benötigen könnten:

  • Eventagenturen: Eventagenturen organisieren und planen Veranstaltungen im Auftrag ihrer Kunden. Sie sind für die reibungslose Durchführung der Veranstaltung verantwortlich und sollten daher eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
  • Unternehmen: Unternehmen können eigene Veranstaltungen wie Firmenjubiläen, Produktpräsentationen oder Mitarbeiterveranstaltungen organisieren. Um sich vor möglichen Schadensersatzansprüchen zu schützen, ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ratsam.
  • Vereine und Verbände: Vereine und Verbände organisieren oft Sportveranstaltungen, Turniere oder Festivals. Da solche Veranstaltungen ein gewisses Risiko bergen können, ist der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung empfehlenswert.
  • Privatpersonen: Auch Privatpersonen können Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder Gartenpartys organisieren. Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung kann sie vor möglichen Schadensersatzansprüchen schützen, falls während der Veranstaltung Unfälle oder Sachschäden auftreten.

Die Leistungen der Veranstaltungshaftpflicht

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung bietet Schutz für Veranstalter von Events und deckt mögliche Schäden ab, die während der Veranstaltung auftreten können. Die genauen Leistungen können je nach Versicherer variieren, aber typische Deckungsbereiche umfassen:

  • Personenschäden: Falls Besucher oder Teilnehmer während der Veranstaltung verletzt werden, übernimmt die Versicherung die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation oder sogar Schmerzensgeldansprüche.
  • Sachschäden: Wenn während der Veranstaltung Eigentum von Dritten beschädigt wird, deckt die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder Ersatz.
  • Vermögensschäden: Falls die Veranstaltung zu finanziellen Verlusten bei Dritten führt, kann die Versicherung diese Schäden abdecken. Dies kann beispielsweise entgangene Gewinne oder Verluste aufgrund von abgesagten Verträgen umfassen.
  • Mietsachschäden: Wenn während der Veranstaltung gemietete Räumlichkeiten oder Ausrüstung beschädigt werden, übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder Ersatz.
  • Tätigkeitsschäden: Falls die Veranstaltung bestimmte Tätigkeiten beinhaltet, die zu Schäden führen könnten, wie beispielsweise sportliche Aktivitäten oder handwerkliche Workshops, deckt die Versicherung mögliche Schäden ab.

Zusatzbausteine der Veranstaltungshaftpflicht

Ergänzende Optionen der Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Im Rahmen des Versicherungsschutzes können folgende Zusatzoptionen integriert werden:

  • Ordnerdienst zwecks Einlasskontrolle und Sicherung der Veranstaltung
  • Erlaubtes Abbrennen von Feuerwerken, Osterfeuern
  • Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch sonstige Ursachen
  • Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch Leitungs- und Abwasser
    Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch Brand und Explosion
  • Hüpfburgen und Feuerwerke können mitversichert werden
  • Mietsachschäden an zu Veranstaltungszwecken gemieteten technischem Equipment

Was wird nicht von der Veranstaltungshaftpflicht übernommen?

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt in der Regel nicht oder nur teilweise folgende Schäden oder Kosten:

Vorsätzlich verursachte Schäden: Wenn der Versicherungsnehmer absichtlich Schäden verursacht, werden diese in der Regel nicht von der Versicherung übernommen.

Grob fahrlässig verursachte Schäden: Wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt und dadurch Schäden entstehen, kann die Versicherung die Leistungen reduzieren oder ganz ablehnen.

Vertragsverletzungen: Schäden, die aus Vertragsverletzungen resultieren, werden normalerweise nicht von der Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Wirtschaftliche Verluste: Rein wirtschaftliche Verluste, wie entgangene Gewinne oder Umsätze, werden in der Regel nicht von der Versicherung übernommen.

Ausschlüsse
: Bestimmte Risiken können von der Versicherung ausgeschlossen sein, wie beispielsweise Krieg, Terrorismus oder Atomkraft.

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Versicherungspolice zu prüfen, um zu erfahren, welche spezifischen Ausschlüsse gelten.

Veranstalterhaftpflicht Test - Die besten Tarife im Vergleich bei MAWA Finanz

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Fragen und Antworten zur Veranstaltungshaftpflicht

Ordnerdienst zwecks Einlasskontrolle und Sicherung

Der Ordnerdienst zur Einlasskontrolle und Sicherung der Veranstaltung kann als Zusatzbaustein in die Veranstaltungshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Dadurch ist der Ordnerdienst gegen eventuelle Schäden oder Haftungsansprüche abgesichert, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen könnten. Dies bietet zusätzlichen Schutz für den Veranstalter und den Ordnerdienst.

Im eventAssec SONDERTARIF ist der Ordnerdienst zur Einlasskontrolle und Sicherung der Veranstaltung in der Veranstaltungshaftpflicht mitversichert.

Abgabe von Speisen und Getränken

Die Abgabe von Speisen und Getränken während einer Veranstaltung ist in der Regel nicht automatisch in der Veranstaltungshaftpflichtversicherung enthalten. Für solche Fälle wird oft eine separate Versicherung, wie beispielsweise eine Betriebshaftpflichtversicherung für Gastronomiebetriebe, benötigt.

Im eventAssec SONDERTARIF ist die Abgabe von Speisen und Getränken in der Veranstaltungshaftpflicht eingeschlossen.

Sind Abwässersachschäden mitversichert?

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt in der Regel keine Schäden ab, die durch Abwässer verursacht werden. Abwässersachschäden fallen normalerweise unter den Bereich der Umweltversicherung oder der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Diese Versicherungen sind speziell darauf ausgerichtet, Schäden durch Abwässer oder andere Umweltverschmutzungen abzudecken.

In der Veranstaltungshaftpflicht eventAssec SONDERTARIF sind Abwasserschäden bis zu einer Deckungssumme von 500.000 EUR (doppelt maximiert) mit einem Selbstbehalt von 150 EUR abgedeckt.

Umweltschadens-Basisversicherung

Die Umweltschadens-Basisversicherung ist in der Veranstaltungshaftpflichtversicherung enthalten. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch Abwässer verursacht werden bis einer pauschalen Deckungssumme von 1.000.000,- EUR.

Abhandenkommen von fremden Schlüsseln

Der Verlust fremder Schlüssel ist in der Veranstaltungshaftpflichtversicherung der eventAssec bis zu einer Deckungssumme von 5.000 EUR (maximal das Dreifache) mitversichert. Es gilt ein Selbstbehalt von 150 EUR.

Sind Be- und Entladeschäden mitversichert?

In der Veranstaltungshaftpflichtversicherung der eventAssec sind Be- und Entladeschäden bis zur Höhe der Versicherungssumme (maximal das Zweifache) abgedeckt. Es gibt einen Selbstbehalt von 150 EUR

Mietsachschäden an gemieteten technischem Equipment

In der Veranstaltungshaftpflichtversicherung der eventAssec, sind Schäden an gemietetem technischem Equipment, das für Veranstaltungszwecke genutzt wird, bis zu einer Höhe von 5000 EUR abgedeckt. Es gibt einen Selbstbehalt von 250 EUR.

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