Krankentagegeldversicherung – Die besten Tarife
Krankentagegeldversicherung – Absicherung für Selbstständige und Gutverdiener
Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die den Verdienstausfall bei längerer Krankheit absichert. Sie tritt in Kraft, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig wird und dadurch seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Das Krankentagegeld wird in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt und beträgt einen prozentualen Anteil des vorherigen Nettoeinkommens. Die Höhe des Krankentagegeldes kann individuell vereinbart werden und richtet sich nach dem gewünschten Versicherungsschutz.
Die Krankentagegeldversicherung ist besonders für Ärzte und Selbstständige von großer Bedeutung, da sie in der Regel keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben. Diese Berufsgruppen sind bei längerer Krankheit besonders stark von Einkommensverlusten betroffen, da sie in der Regel keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten.
Wer benötigt eine Krankentagegeldversicherung?
Besonders wichtig ist eine Krankentagegeldversicherung, wenn Ihr Einkommen hoch ist oder hohe monatliche Ausgaben bestehen. Denn im Falle einer längeren Krankheit können die finanziellen Einbußen erheblich sein und Ihre finanzielle Situation belasten. Mit einer Krankentagegeldversicherung erhalten Sie eine regelmäßige Zahlung, die Ihnen hilft, Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten und Ihre laufenden Kosten zu decken.
Darüber hinaus bietet eine Krankentagegeldversicherung auch eine gewisse Flexibilität. Sie können die Höhe des versicherten Tagessatzes individuell festlegen, um Ihre persönlichen Bedürfnisse und finanziellen Verpflichtungen zu berücksichtigen. Zudem können Sie die Wartezeit, also den Zeitraum, nach dem die Versicherung in Kraft tritt, selbst bestimmen.
Eine Krankentagegeldversicherung kann für verschiedene Personengruppen sinnvoll sein:
Alles Wichtige zum Thema Krankentagegeldversicherung
Leistungen der privaten Krankentagegeldversicherung
Die private Krankentagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Tagessatz, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig ist. Der Tagessatz wird für einen bestimmten Zeitraum gezahlt, der in der Versicherungspolice festgelegt ist. Die Höhe des Tagessatzes kann individuell vereinbart werden und sollte an die persönlichen finanziellen Bedürfnisse angepasst sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass in der Krankentagegeldversicherung in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten besteht, bevor der Versicherungsschutz greift. Diese Wartezeit entfällt jedoch, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls erfolgt. Daher ist es ratsam, diese Leistungen unbedingt in Ihre Krankentagegeldversicherung einzuschließen, um im Falle einer Krankheit oder Verletzung finanziell abgesichert zu sein.
Der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Krankengeld
Das Krankentagegeld und das Krankengeld sind zwei verschiedene Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Krankheit oder Verletzung gezahlt werden können.
Das Krankentagegeld wird von privaten Krankenversicherungen angeboten und dient dazu, den Verdienstausfall während einer Krankheitsphase abzudecken. Es wird in der Regel als prozentualer Anteil des vorherigen Nettoeinkommens vereinbart und für einen bestimmten Zeitraum gezahlt, der in der Versicherungspolice festgelegt ist. Die Höhe des Krankentagegeldes kann individuell vereinbart werden und sollte an die persönlichen finanziellen Bedürfnisse angepasst sein.
Das Krankengeld hingegen wird von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gezahlt. Es ist eine Lohnersatzleistung, die Versicherte erhalten, wenn sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind und eine bestimmte Zeit lang keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens (maximal jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens) und wird für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen gezahlt.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Krankentagegeld und das Krankengeld unterschiedliche Versicherungsleistungen sind und von verschiedenen Versicherungen bzw. Versicherungsträgern erbracht werden. Die Höhe des Krankentagegeldes sollte individuell an die persönlichen finanziellen Bedürfnisse angepasst werden, während das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt wird.
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
Die Höhe des Krankentagegeldes in einer Krankentagegeldversicherung für Angestellte hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist wichtig, eine angemessene Höhe zu wählen, um im Krankheitsfall finanziell abgesichert zu sein. Bei der Festlegung der Höhe des Krankentagegeldes sollten Sie Ihre monatlichen Fixkosten, wie Miete, Kredite, Versicherungsbeiträge und Lebenshaltungskosten, berücksichtigen.
Es ist ratsam, eine Absicherung zu wählen, die Ihnen ermöglicht, Ihren gewohnten Lebensstandard auch während einer längeren Krankheitsphase aufrechtzuerhalten.
Krankentagegeld berechnen für einen Selbstständigen
Jahresgewinn | Summe | |
Nettoeinkommen pro Jahr | 45.543,00 € | |
Nettoeinkommen pro Monat | 3.795,00 € | |
Monatliche Einkommenslücke | 3.795,00 € | |
Ein Tagessatz von 127 € | ||
Berechnung: 127 € x 30 Tage | 3.810,00 € |
Die Tagessätze der Krankentagegeldversicherung werden auf den nächsthöheren, durch fünf teilbaren Wert gerundet. Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist es möglich, bis zu 70% ihres Gewinns zu versichern. Unter bestimmten Umständen können auch Abschreibungen in die Berechnung einbezogen werden.
Krankentagegeld berechnen für eine Angestellte
Einkommen | Summe | |
Bruttoeinkommen | 2.975,00 € | |
Nettoeinkommen (StKl 1 ohne Kirchensteuer) | 2.018,59 € | |
Brutto-Krankengeld vor Sozialabgaben (70 % des Bruttoeinkommens, höchstens 90 % vom Netto) | 1816,73 € | |
Sozialabgaben 12,90 % vom Krankengeld 1.396,80 € | -234,35 € | |
Netto-Krankengeld | 1.582,37 € | |
Monatliche Einkommenslücke (ca. 22 % vom Netto) | 436,22 € | |
Ein Tagessatz von 15,00 € | ||
Berechnung: 15€ x 30 Tage | 450,00 € |
Die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden ab Juli 2023 angepasst. Für Mitglieder mit einem Kind beträgt der Sozialabgabensatz 12,30%. Für Personen ohne Kinder gilt ein leicht erhöhter Satz von 12,90%, was einer Erhöhung um 0,60% entspricht. Diese Anpassung der Sozialabgaben hat Auswirkungen auf das monatliche Einkommen der Versicherten. Es ist wichtig, diese Änderungen bei der Budgetplanung zu berücksichtigen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Experten-Tipp!
Beachten Sie die Wartezeiten in der Krankentagegeldversicherung von drei Monaten, die jedoch bei einem Unfall entfallen. Es ist ratsam, diese Leistungen unbedingt in Ihre Krankentagegeldversicherung einzuschließen, um im Krankheitsfall finanziell abgesichert zu sein:
Wann zahlt die Krankentagegeld (nicht)?
Es gibt bestimmte Situationen und Leistungen, die von einer Krankentagegeldversicherung nicht abgedeckt werden. Hier sind einige Beispiele:
Wartezeiten: In den meisten Fällen gibt es eine Wartezeit, bevor die Versicherung Leistungen erbringt. Während dieser Zeit werden keine Zahlungen geleistet.
Selbstverschuldete Krankheiten oder Verletzungen: Wenn die Krankheit oder Verletzung aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten verursacht wurde, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Arbeitsunfälle: In der Regel sind Arbeitsunfälle durch eine separate Unfallversicherung abgedeckt und nicht Teil der Krankentagegeldversicherung.
Mutterschaftsleistungen: Krankentagegeldversicherungen decken in der Regel keine Leistungen im Zusammenhang mit Mutterschaft oder Schwangerschaft ab. Hierfür gibt es spezielle Versicherungen wie die Krankenhaustagegeldversicherung oder die Krankenhaustagegeldzusatzversicherung.
Vorerkrankungen: Wenn eine Krankheit oder Verletzung bereits vor Abschluss der Versicherung bestand, kann die Versicherung die Zahlung verweigern oder Einschränkungen vornehmen.
Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Ausschlüsse der unterschiedlichen Krankentagegeldversicherungen zu prüfen, um zu verstehen, welche Leistungen abgedeckt sind und welche nicht.
Krankentagegeld-Versicherung Test – Die besten Tarife im Vergleich
Im August 2023 haben unsere Experten eine umfassende Ausschreibung für Krankentagegeldversicherungen durchgeführt. Dabei wurden sowohl der Leistungsumfang der einzelnen Tarife als auch die Beiträge der Anbieter analysiert. Insgesamt wurden 23 Tarife von über 23 Versicherungsgesellschaften überprüft.
Die Ergebnisse zeigten eine große Preisspanne für die Krankentagegeldversicherung. Die monatlichen Beiträge reichten von 2,56 € bis hin zu 365,81 €. Diese Bandbreite verdeutlicht die unterschiedlichen Angebote und Leistungen der Versicherungsgesellschaften.
Bei der Bewertung der Tarife wurde nicht nur der Preis, sondern auch der Leistungsumfang berücksichtigt. Hierbei wurden Kriterien wie die Höhe des Krankentagegeldes, die Dauer der Zahlungen und eventuelle Wartezeiten analysiert. Dadurch konnten wir eine umfassende Übersicht über die verschiedenen Tarife und deren Vor- und Nachteile erstellen.
FRAGEN ZUR KRANKENTAGEGELD–
VERSICHERUNG VERSTÄNDLICH ERKLÄRT
Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Krankentagegeldversicherung.
Unser Team ist von Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0800 6662228 für Sie erreichbar.
Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit?
Ja, Krankentagegeld kann auch bei Berufsunfähigkeit gezahlt werden. In der Regel wird das Krankentagegeld jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt, während der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit greift in der Regel die Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine monatliche Rente zahlt, um den Verdienstausfall auszugleichen. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Versicherungspolice zu prüfen, um zu erfahren, ob und unter welchen Voraussetzungen Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit gezahlt wird.
Die genannten Versicherer, wie Inter, SDK, UKV und DKV, zahlen Krankentagegeld auch bei Berufsunfähigkeit.
Krankentagegeld bei Wiedereingliederung?
Ob das Krankentagegeld auch während einer Wiedereingliederung gezahlt wird, hängt von den individuellen Bedingungen der Versicherungspolice ab. In der Regel wird das Krankentagegeld während einer Wiedereingliederung nicht gezahlt, da der Versicherte in dieser Phase bereits wieder teilweise oder vollständig arbeitet und somit ein Einkommen erzielt. Es ist jedoch möglich, dass einige Versicherungen spezielle Regelungen für die Zahlung des Krankentagegeldes während einer Wiedereingliederung haben.
Die folgenden Versicherer zahlen auch Krankentagegeld während einer Wiedereingliederung: Die Bayerische Beamtenkasse, Alte Oldenburger, Münchener Verein und Concordia sind nur einige Beispiele dafür.
Was ist der Kündigungsrechtverzicht?
Der Kündigungsrechtverzicht in der Krankentagegeldversicherung ist eine Klausel, die dem Versicherer das Recht nimmt, den Vertrag vor Ablauf einer bestimmten Frist zu kündigen. Diese Frist beträgt in der Regel 36 Monate. Der Kündigungsrechtverzicht bringt dem Versicherungsnehmer in erster Linie eine gewisse Sicherheit. Er kann sicher sein, dass der Krankentagegeldversicherungsvertrag für die vereinbarte Laufzeit bestehen bleibt und nicht vorzeitig gekündigt werden kann. Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall längere Zeit arbeitsunfähig ist und auf das Krankentagegeld angewiesen ist.
Beispiel: Sie sind bereits seit 21 Monaten bei einer Krankentagegeldversicherungsgesellschaft versichert und erkranken. Diese Erkrankung dauert 11 Wochen an, und Sie erhalten wie vereinbart Ihr Krankentagegeld für diesen Zeitraum. Leider deutet Ihre Diagnose darauf hin, dass diese Erkrankung wahrscheinlich erneut auftreten wird. Die Gesellschaft hat nun das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Wenn Sie sich bei einer anderen Gesellschaft neu für das Krankentagegeld versichern möchten, müssen Sie Ihre Erkrankung und die Tatsache angeben, dass Ihr alter Vertrag vom Versicherer gekündigt wurde.
Abschluss möglich, wenn PKV bei einem anderen Versicherer besteht?
Ja, es ist möglich, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen, auch wenn Ihre private Krankenversicherung (PKV) bei einem anderen Versicherer besteht. Die Krankentagegeldversicherung ist eine eigenständige Versicherung, die unabhängig von Ihrer PKV abgeschlossen werden kann.
Die Krankentagegeldversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz, wenn Sie aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind und dadurch Einkommenseinbußen haben. Sie erhalten während dieser Zeit ein tägliches Krankentagegeld, das Ihnen hilft, Ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Bedingungen und Leistungen der Krankentagegeldversicherung von Versicherer zu Versicherer variieren können. Sie können sich an verschiedene Versicherungsunternehmen wie Axa, Hanse Merkur, ARAG und SDK wenden, um ein Angebot für eine Krankentagegeldversicherung einzuholen.
Ab wann zahlt die Krankentagegeldversicherung?
Die genauen Bedingungen für den Beginn der Zahlung des Krankentagegeldes können je nach Versicherungsvertrag variieren. In der Regel beginnt die Zahlung jedoch nach einer Karenzzeit von 6 Wochen, also nachdem der Versicherte mindestens 6 Wochen arbeitsunfähig war. Es gibt jedoch auch Verträge, die bereits ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit für Selbständige zahlen. Die Berechnung erfolgt taggenau, einschließlich Sonn- und Feiertage. Um die Auszahlung zu beantragen, müssen Sie Ihre Ansprüche bei der HanseMerkur anmelden. Hierfür benötigen Sie zwei Arten von Nachweisen, die leicht zu erbringen sind. Zum einen benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt. Zum anderen benötigt die Versicherung einen Nachweis über den tatsächlichen Verdienstausfall, der durch Gehaltsabrechnungen oder Ihren Einkommenssteuerbescheid erbracht werden kann. Das Krankentagegeld wird Ihnen nach Prüfung Ihrer Ansprüche steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt.
Was sind Wartezeiten in der Krankentagegeld?
Wartezeiten in der Krankentagegeldversicherung beziehen sich auf einen bestimmten Zeitraum, der nach Abschluss des Versicherungsvertrags vergehen muss, bevor Ansprüche auf Krankentagegeld geltend gemacht werden können. Während dieser Wartezeit besteht kein Anspruch auf Leistungen. Die Dauer der Wartezeit kann je nach Versicherungsunternehmen und Vertrag unterschiedlich sein und beträgt in der Regel drei Monate. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen des Versicherungsvertrags zu überprüfen.
Krankentagegeld bei Kur und Reha?
In der Regel übernimmt eine private Krankentagegeldversicherung auch während einer Kur oder Reha die Zahlungen. Allerdings können die genauen Bedingungen hierfür je nach Versicherungsvertrag unterschiedlich sein. Es ist daher wichtig, die Vertragsbedingungen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass eine Kur oder Reha als Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Versicherung gilt und somit Anspruch auf Krankentagegeld besteht. Es kann auch sein, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie beispielsweise eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Kur oder Reha. Um alle relevanten Informationen zu erhalten, empfiehlt es sich, direkt bei der Versicherung nachzufragen. Einige Versicherer, die auch bei Kur oder Reha zahlen, sind ARAG, Hallesche, UKV, Hanse Merkur, SDK usw.
Wie lange wird das Krankentagegeld gezahlt?
Die Dauer, für die die private Krankentagegeldversicherung zahlt, variiert je nach den individuellen Vertragsbedingungen. Normalerweise wird das Krankentagegeld für einen festgelegten Zeitraum gezahlt, der im Versicherungsvertrag festgelegt ist. Dieser Zeitraum kann beispielsweise 12, 24 oder 36 Monate betragen. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen des Versicherungsvertrags zu überprüfen, um herauszufinden, wie lange das Krankentagegeld gezahlt wird. Im Vergleich dazu leistet eine Krankentagegeldversicherung ohne Befristung. Das bedeutet, dass Sie solange Anspruch auf Krankentagegeld haben, bis Sie nicht mehr arbeitsunfähig sind. Dies ist der Fall, wenn Sie zumindest teilweise wieder arbeiten können oder wenn Sie dauerhaft erwerbsunfähig werden.