Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Hier finden Sie nützliche Tipps zum Thema betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine weitere Altersvorsorge aufzubauen. Dabei stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Leistungen für den Ruhestand zur Verfügung. Es gibt verschiedene Durchführungswege der bAV, wie zum Beispiel die Direktzusage, die Pensionskasse, die Pensionsfonds, die Unterstützungskasse oder die Direktversicherung. Jeder Durchführungsweg hat seine eigenen Vor- und Nachteile, abhängig von den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer.
Ein Vorteil der bAV ist, dass sie steuerlich begünstigt ist. Beiträge, die der Arbeitgeber in die betriebliche Altersversorgung einzahlt, sind in der Regel steuerfrei. Auch für den Arbeitnehmer sind die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei, allerdings werden die Leistungen im Rentenalter besteuert. Ein weiterer Vorteil der bAV ist die Sicherheit der Leistungen. Die Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung sind in der Regel insolvenzgeschützt, was bedeutet, dass sie auch im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers erhalten bleiben.
Allerdings gibt es auch einige Nachteile der bAV. Zum einen ist sie mit hohen Verwaltungskosten verbunden, insbesondere bei komplexen Durchführungswegen wie der Unterstützungskasse oder dem Pensionsfonds. Zum anderen besteht ein gewisses Risiko, dass die finanziellen Mittel für die betriebliche Altersversorgung nicht ausreichen, um die zugesagten Leistungen zu erbringen. Insgesamt ist die betriebliche Altersversorgung eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente und kann dazu beitragen, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Es ist jedoch wichtig, die verschiedenen Durchführungswege und deren Vor- und Nachteile zu kennen und individuell abzuwägen. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen.
Was ist betriebliche Altersversorgung (bAV)
Aus Sicht des Arbeitnehmers bietet die
betriebliche Altersversorgung (bAV) einige Vorteile
Die betriebliche Altersversorgung aus Sicht
des Arbeitgebers bietet verschiedene Vorteile:
1. Direktzusage und Pensionszusage
Eine Direktzusage ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine lebenslange Rente zusagt. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Verpflichtung, dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine bestimmte Rente zu zahlen. Die Höhe der Rente kann entweder festgelegt sein oder von verschiedenen Faktoren wie dem Gehalt und der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen.
Eine Pensionszusage ist eine spezielle Form der Direktzusage, bei der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Rente zusagt, die über den gesetzlichen Rentenanspruch hinausgeht. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die oft als zusätzliche Altersversorgung angeboten wird. Die Pensionszusage kann entweder als feste Rente oder als prozentualer Anteil des letzten Gehalts vereinbart werden.
Sowohl die Direktzusage als auch die Pensionszusage sind langfristige Verpflichtungen des Arbeitgebers und dienen dazu, den Arbeitnehmern eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Ruhestand zu bieten.
Vor- und Nachteile der Pensionszusage oder Direktzusage
Vorteile für den Arbeitnehmer:
Vorteile für den Arbeitgeber:
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sowohl Direktzusagen als auch Pensionszusagen mit finanziellen Risiken verbunden sein können, insbesondere wenn das Unternehmen Schwierigkeiten hat, die zugesagten Rentenleistungen zu erfüllen. Daher ist es ratsam, die finanzielle Stabilität des Arbeitgebers und die Sicherheitsmaßnahmen zur Absicherung der betrieblichen Altersversorgung sorgfält zu prüfen.
2. Unterstützungskasse (U-Kasse)
Eine Unterstützungskasse (U-Kasse) ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV), bei der der Arbeitgeber eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung gründet. Diese Einrichtung, die als Unterstützungskasse bezeichnet wird, übernimmt die Verpflichtung, den Arbeitnehmern im Ruhestand eine zusätzliche Altersversorgung zu gewähren.
Die Unterstützungskasse wird vom Arbeitgeber finanziert, der regelmäßig Beiträge in die Kasse einzahlt. Diese Beiträge werden von der Unterstützungskasse verwaltet und angelegt, um daraus später die Rentenleistungen an die Arbeitnehmer zu finanzieren. Die Höhe der Beiträge kann vom Arbeitgeber frei festgelegt werden, wobei jedoch bestimmte steuerliche Grenzen einzuhalten sind.
Die Vorteile einer Unterstützungskasse:
Nachteile einer Unterstützungskasse (U-Kasse):
Insgesamt kann die Unterstützungskasse eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung sein, insbesondere für gut verdienende Arbeitnehmer. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Risikobereitschaften zu berücksichtigen und gegebenenfalls auch andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge in Betracht zu ziehen.
3. Direktversicherung
Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer abschließt. Dabei tritt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf und der Arbeitnehmer als versicherte Person. Die Beiträge zur Direktversicherung werden entweder vom Arbeitgeber allein oder von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanziert.
Die Direktversicherung bietet dem Arbeitnehmer eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Ruhestand. Die Beiträge werden über die Laufzeit der Versicherung angespart und können dann als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung genutzt werden.
Die Direktversicherung bietet sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer verschiedene Vorteile. Für den Arbeitgeber sind dies unter anderem steuerliche Vorteile, da die Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, sowie die Möglichkeit, Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Für den Arbeitnehmer bietet die Direktversicherung steuerliche Vorteile, da die Beiträge steuerfrei oder als Sonderausgaben abgesetzt werden können, sowie eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Ruhestand.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Direktversicherung bestimmten gesetzlichen Vorgaben unterliegt und dass die Höhe der Beiträge begrenzt ist. Zudem kann der Arbeitnehmer die Direktversicherung in der Regel auch bei einem Arbeitgeberwechsel behalten und weiterführen.
4. Pensionskasse
Eine Pensionskasse ist eine Einrichtung, die der betrieblichen Altersvorsorge dient. Sie wird von Unternehmen oder Branchenverbänden gegründet und verwaltet. Arbeitnehmer können freiwillig oder aufgrund tariflicher Vereinbarungen in die Pensionskasse einzahlen, um im Ruhestand eine zusätzliche Rente zu erhalten.
Die Pensionskasse sammelt die Beiträge der Arbeitnehmer und investiert sie in verschiedene Anlageformen wie Aktien, Anleihen oder Immobilien. Durch die langfristige Anlagestrategie sollen die eingezahlten Beiträge vermehrt werden, um eine ausreichende Altersversorgung zu gewährleisten.
Im Rentenalter erhalten die Versicherten dann eine monatliche Rente aus der Pensionskasse. Die Höhe der Rente hängt von der Höhe der eingezahlten Beiträge, der Anlageperformance der Pensionskasse und der Dauer der Einzahlung ab.
Pensionskassen sind in vielen Ländern eine wichtige Säule der Altersvorsorge und ergänzen die gesetzliche Rentenversicherung. Sie bieten den Arbeitnehmern die Möglichkeit, zusätzliches Kapital für den Ruhestand anzusparen und so ihre finanzielle Sicherheit im Alter zu verbessern.
Vorteile einer Pensionskasse:
Nachteile einer Pensionskasse:
5. Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds ist eine Art von institutionellem Anlagefonds, der speziell für die Altersvorsorge von Arbeitnehmern konzipiert ist. Er wird oft von Unternehmen, Gewerkschaften oder staatlichen Stellen gegründet und verwaltet. Der Zweck eines Pensionsfonds besteht darin, das eingezahlte Kapital der Arbeitnehmer zu investieren und eine Rendite zu erzielen, um im Rentenalter eine Rente oder andere Leistungen auszuzahlen.
Pensionsfonds arbeiten in der Regel nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge der Arbeitnehmer und gegebenenfalls des Arbeitgebers in Anlageformen investiert werden, um ein Kapital aufzubauen. Dieses Kapital wird dann im Rentenalter verwendet, um eine Rente oder andere Leistungen auszuzahlen.
Die Anlagestrategie eines Pensionsfonds kann je nach den Zielen und Risikobereitschaften des Fonds variieren. Typischerweise werden die Gelder in verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Immobilien oder alternative Anlagen diversifiziert, um das Risiko zu streuen und eine langfristige Rendite zu erzielen.
Pensionsfonds bieten den Arbeitnehmern mehrere Vorteile. Sie ermöglichen eine zusätzliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente, bieten steuerliche Vorteile und werden von professionellen Finanzexperten verwaltet. Allerdings gibt es auch Nachteile wie die Abhängigkeit vom Arbeitgeber, Anlage- und Marktrisiken sowie begrenzte Flexibilität bei der Nutzung des eingezahlten Kapitals.
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Allerdings gibt es auch einige Nachteile. Zum einen besteht ein gewisses Risiko, dass die Renditen nicht den Erwartungen entsprechen und die Rentenzahlungen im Ruhestand niedriger ausfallen als erhofft. Zudem sind Pensionsfonds oft mit hohen Verwaltungskosten verbunden. Insgesamt kann ein Pensionsfonds eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein, um im Ruhestand finanziell abgesichert zu sein. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Risikobereitschaft zu berücksichtigen und sich vor der Entscheidung für einen Pensionsfonds ausführlich zu informieren.
(BAV) VERSTÄNDLICH ERKLÄRT
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Welche Vorteile bietet die Entgeltumwandlung?
Die Entgeltumwandlung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV), bei der ein Teil des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers in eine Altersvorsorge umgewandelt wird. Diese Form der Altersvorsorge bietet verschiedene Vorteile:
Steuerliche Vorteile: Der umgewandelte Betrag wird vom Bruttoeinkommen abgezogen und ist somit steuerfrei. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und es können Steuern eingespart werden. Bei der Auszahlung der bAV im Rentenalter werden jedoch Steuern auf die Rentenzahlungen fällig.
Sozialversicherungsbeiträge: Der umgewandelte Betrag ist auch von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Dadurch erhöht sich das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers.
Arbeitgeberzuschuss: In vielen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber an der Entgeltumwandlung und zahlt einen Zuschuss zur bAV. Dadurch erhöht sich die Gesamtsumme der Altersvorsorge und der Arbeitnehmer profitiert von einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung.
Langfristige Altersvorsorge: Durch die Entgeltumwandlung wird ein Teil des Einkommens in eine Altersvorsorge investiert. Dadurch wird langfristig ein Kapital aufgebaut, das im Rentenalter zur Verfügung steht und die gesetzliche Rente ergänzen kann.
Flexibilität: Je nach Durchführungsweg der bAV kann der Arbeitnehmer verschiedene Optionen wählen, wie das angesparte Kapital im Rentenalter ausgezahlt werden soll. Es besteht die Möglichkeit einer lebenslangen Rente, einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer Kombination aus beidem.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Entgeltumwandlung individuell gestaltet werden kann und von verschiedenen Faktoren abhängt, wie dem Einkommen, den steuerlichen Rahmenbedingungen und den Regelungen des Arbeitgebers.
Ist die (BAV) staatlich gefördert?
Ja, die betriebliche Altersversorgung (bAV) kann staatlich gefördert sein. Es gibt verschiedene Formen der staatlichen Förderung, die je nach Durchführungsweg der bAV unterschiedlich ausgestaltet sind. Hier sind einige Beispiele für staatliche Förderungen in der bAV:
Arbeitnehmer-Sparzulage: Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) in eine bAV einzahlen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Diese Zulage wird vom Staat gewährt und beträgt bis zu 20% der VL, maximal jedoch 80 Euro pro Jahr.
Riester-Förderung: Die Riester-Förderung kann auch für die bAV genutzt werden. Arbeitnehmer, die einen Riester-Vertrag abschließen und ihre bAV über diesen Vertrag durchführen, können staatliche Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile erhalten.
Entgeltumwandlung: Die Entgeltumwandlung, also die Umwandlung eines Teils des Bruttoeinkommens in eine bAV, kann steuerlich gefördert werden. Der umgewandelte Betrag wird vom Bruttoeinkommen abgezogen und ist somit steuerfrei. Bei der Auszahlung der bAV im Rentenalter werden jedoch Steuern auf die Rentenzahlungen fällig.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel dem Durchführungsweg der bAV und dem individuellen Einkommen.
Was tun bei Arbeitgeberwechsel?
Wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) umgegangen werden kann. Hier sind einige Optionen:
Übertragung der bAV: In einigen Fällen ist es möglich, die bereits bestehende bAV auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Dies kann sinnvoll sein, um die bereits erworbenen Ansprüche weiterzuführen und von den Vorteilen der bAV zu profitieren. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber und dem bisherigen Versorgungsträger in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten der Übertragung zu klären.
Beitragsfreistellung: Eine weitere Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung der bAV beim bisherigen Arbeitgeber. Dabei ruht die bAV und es werden vorerst keine weiteren Beiträge eingezahlt. Die bereits erworbenen Ansprüche bleiben erhalten und können zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert werden.
Eigenständige Fortführung: In einigen Fällen ist es möglich, die bAV eigenständig fortzuführen, auch wenn der Arbeitgeber gewechselt wurde. Dies kann beispielsweise bei einer Direktversicherung der Fall sein, bei der der Arbeitnehmer selbst die Beiträge einzahlt.
Neuer Abschluss einer bAV: Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht auch die Möglichkeit, eine neue bAV bei dem neuen Arbeitgeber abzuschließen. Dabei können die individuellen Bedürfnisse und Ziele berücksichtigt werden.
Es ist wichtig, sich frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber und dem bisherigen Versorgungsträger in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten und Bedingungen für die Fortführung oder Übertragung der bAV zu klären.
Das ist Ihr gutes Recht!
Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben Arbeitnehmer verschiedene Rechte, die ihnen Schutz und Sicherheit bieten. Hier sind einige wichtige Rechte, die Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der bAV haben:
Anspruch auf Entgeltumwandlung: Arbeitnehmer haben das Recht, einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Entgeltumwandlung anzubieten und durchzuführen.
Unverfallbarkeit der Ansprüche: Die Ansprüche aus der bAV sind in der Regel unverfallbar. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer ihre Ansprüche auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen behalten.
Wahl des Durchführungswegs: Arbeitnehmer haben das Recht, den Durchführungsweg ihrer bAV zu wählen. Es gibt verschiedene Durchführungswege wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, aus denen sie wählen können.
Information und Beratung: Arbeitnehmer haben das Recht auf umfassende Information und Beratung über ihre bAV. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, über die verschiedenen Durchführungswege, Leistungen und Risiken der bAV zu informieren.
Mitbestimmung: In Unternehmen mit Betriebsrat haben Arbeitnehmer das Recht auf Mitbestimmung bei der Gestaltung der bAV. Der Betriebsrat kann beispielsweise bei der Auswahl des Durchführungswegs oder der Ausgestaltung der Versorgungsordnung mitwirken.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Rechte im Zusammenhang mit der bAV von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag.
Sind Verträge der bAV Bürgergeld-sicher?
Ja, Verträge der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind in der Regel Bürgergeld-sicher. Das bedeutet, dass das angesparte Kapital in der bAV nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet wird. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die bAV Bürgergeld-sicher ist:
Unverfallbarkeit: Die Ansprüche aus der bAV müssen unverfallbar sein. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen seine Ansprüche behält.
Durchführungsweg: Die bAV muss über einen Durchführungsweg erfolgen, der als Bürgergeld-sicher gilt. Dazu zählen zum Beispiel Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds.
Auszahlungsform: Die Auszahlung der bAV muss in Form einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalabfindung erfolgen. Eine Auszahlung in Form einer Einmalzahlung ist jedoch nur bis zu einem bestimmten Betrag Bürgergeld-sicher.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zur Bürgergeld-Sicherheit der bAV von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel dem Durchführungsweg und den individuellen Vertragsbedingungen. Daher ist es ratsam, sich bei einem Experten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die eigene bAV Bürgergeld-sicher ist.
Für wen lohnt sich die bAV nicht?
Die betriebliche Altersversorgung lohnt sich möglicherweise nicht für Personen, die:
Nur kurzzeitig im Unternehmen beschäftigt sind: Wenn jemand nur für kurze Zeit in einem Unternehmen arbeitet und dann den Arbeitgeber wechselt, kann es sein, dass die betriebliche Altersversorgung nicht genügend Zeit hat, um sich ausreichend aufzubauen.
Selbstständig oder freiberuflich tätig sind: Die betriebliche Altersversorgung ist in der Regel an eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber gebunden. Selbstständige oder freiberuflich Tätige haben in der Regel keinen Arbeitgeber, der eine solche Versorgung anbietet.
Bereits über eine ausreichende private Altersvorsorge verfügen: Wenn jemand bereits über eine ausreichende private Altersvorsorge verfügt, kann die betriebliche Altersversorgung möglicherweise überflüssig sein.
In einem Unternehmen ohne betriebliche Altersversorgung arbeiten: Nicht alle Unternehmen bieten eine betriebliche Altersversorgung an. In diesem Fall ist die betriebliche Altersversorgung natürlich nicht relevant.
Wer wählt den Anbieter aus?
Die Auswahl des Anbieters für die betriebliche Altersversorgung (bAV) kann von verschiedenen Parteien getroffen werden, abhängig von den individuellen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen. In der Regel liegt die Entscheidung bei einem der folgenden Akteure:
Arbeitgeber: Oftmals wählt der Arbeitgeber den Anbieter für die bAV aus. Dies kann ein Versicherungsunternehmen, ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse sein. Der Arbeitgeber trifft diese Entscheidung basierend auf verschiedenen Faktoren wie Kosten, Leistungen, Reputation des Anbieters und den Bedürfnissen der Mitarbeiter.
Tarifverträge: In einigen Fällen wird der Anbieter für die bAV durch Tarifverträge festgelegt. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände können in Tarifverhandlungen bestimmte Anbieter für die betriebliche Altersversorgung vorschreiben.
Mitarbeiter: In einigen Fällen haben Mitarbeiter das Recht, den Anbieter für ihre bAV selbst auszuwählen. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine sogenannte „Entgeltumwandlung“ anbietet, bei der Mitarbeiter Teile ihres Gehalts in die bAV einzahlen können. In diesem Fall können die Mitarbeiter den Anbieter frei wählen.
Wer erhält die Leistung im Todesfall?
Im Todesfall bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es verschiedene Möglichkeiten, wer die Leistung erhält. Die genaue Regelung hängt von der Art der bAV und den individuellen Vertragsbedingungen ab. Hier sind einige mögliche Szenarien:
Hinterbliebene Ehepartner: In vielen Fällen erhalten Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des verstorbenen Arbeitnehmers die Leistung der bAV. Dies kann entweder als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalzahlung erfolgen.
Kinder: Wenn der verstorbene Arbeitnehmer minderjährige Kinder hat, können diese unter bestimmten Umständen Anspruch auf die Leistung der bAV haben. Dies kann ebenfalls als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalzahlung erfolgen.
Andere Hinterbliebene: In einigen Fällen können auch andere Hinterbliebene, wie zum Beispiel nichteheliche Partner oder unterhaltsberechtigte Eltern, Anspruch auf die Leistung der bAV haben. Auch hier kann es sich um eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung handeln.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sein können. Es ist ratsam, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen um zu erfahren, wer im Todesfall die Leistung der bAV erhält.
Wer kann den bAV Vertrag kündigen?
Ein bAV-Vertrag (betriebliche Altersvorsorge) kann von verschiedenen Parteien gekündigt werden, abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen.
Arbeitnehmer: In der Regel kann ein Arbeitnehmer den bAV-Vertrag nicht eigenständig kündigen, da er Teil der betrieblichen Altersvorsorge ist und oft über den Arbeitgeber abgeschlossen wird. Allerdings kann der Arbeitnehmer den Vertrag beenden, wenn er den Arbeitgeber wechselt oder aus dem Unternehmen ausscheidet. In diesem Fall kann er den Vertrag entweder ruhen lassen oder eine Übertragung oder Auszahlung der angesammelten Beträge beantragen.
Arbeitgeber: Ein Arbeitgeber kann den bAV-Vertrag kündigen, wenn er sich dazu entscheidet, die betriebliche Altersvorsorge für seine Mitarbeiter einzustellen. In diesem Fall müssen die bereits angesammelten Beträge den Arbeitnehmern ausgezahlt oder auf einen anderen Vorsorgevertrag übertragen werden.
Versicherungsgesellschaft: Die Versicherungsgesellschaft, bei der der bAV-Vertrag abgeschlossen wurde, kann den Vertrag kündigen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer die Beiträge nicht mehr bezahlt oder gegen die Vertragsbedingungen verstößt.